Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und was Sie im Gegenzug in unserer Wohnung zu beachten haben. Gemäß den Geschäftsbedingungen, wie Sie auch im Gastgeber Katalog der Gemeinde Krün abgedruckt sind, gelten bei der Wohnungsreservierung die folgenden üblichen rechtlichen Regelungen. Mit diesen Bedingungen und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen.
Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verbringen.
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Eine vom Gastgeber versendete Buchungsbestätigung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, max. 7 Tage gültig.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Gast das vom Gastgeber für den Zeitraum gemachte schriftliche Angebot durch zusenden der Buchungsbestätigung per Fax, Post oder Email bestätigt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der Wohnung vor Ort.
Der Gastgeber verpflichtet sich dann die Wohnung im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen oder bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung, Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeiträge) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Angebot ausdrücklich ausgewiesen. Tatsächlich angefallene Telefonkosten und Kosten für den Brötchenservice werden nach der Abreise abgerechnet.
3.Rücktritt / Stornokosten
Der Mieter ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich 20% (ersparte Aufwendungen des Vermieters) zu bezahlen. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Dies geschieht im Fall der Ferienwohnung „Brigitte“ durch unmittelbare Freimeldung der Wohnung beim Verkehrsverein in Krün und den Internetangeboten der Wohnung. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Mietpreis minus 20% zu zahlen. Für den Zeitraum in dem es gelingt die Wohnung anderweitig zu vermieten reduzieren die durch die anderweitige Vermietung erzielten Umsätze die Stornokosten. Das heißt, wenn ein gleichwertiger Mieter gefunden werden kann fallen keine Kosten durch die Stornierung an.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen, Kaution
Das Mietobjekt wird dem Mieter, wenn nicht anders vereinbart, in sauberem und vertragsgemäßen Zustand um ca. 14.30 Uhr übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Eine eventuell hinterlegte Kaution wird, nachdem die Wohnung ordnungsgemäß hinterlassen wurde, innerhalb einer Woche nach Abreise zurück überwiesen.
5. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern zu nehmen. Bei jeglichen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
6. Nichtraucherstatus
Die Wohnung wird als Nichtraucherwohnung angeboten. Die nachfolgenden Gäste erwarten mit Recht eine Wohnung in der es nicht nach Rauch riecht. In der Wohnung und auf dem Balkon ist das Rauchen verboten. Sonstige mit Nikotin belastete Gegenstände dürfen nicht in der Wohnung gelagert werden. Eine Nichtbeachtung dieser Regeln für zu einer für den Mieter kostenpflichtigen Intensivreinigung.
7.Internetnutzung und WLAN
Der in der Wohnung vorhandene Internet Anschluss unterliegt den vom Bayerischen Hotel und Gaststättenverband herausgegeben Nutzungsbedingungen.
8.Verlust des Schlüssels
Sollte ein Schlüssel verloren gehen, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten, die aus dem Ersatz der Schlüssel und dem eventuellen Austausch von Schließzylindern der Schließanlage entstehen. Die Wohnung wird mit 2 Schlüsseln und ggf. einem Schlüssel für das Zusatzzimmer übergeben.
9. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist bis 09.30 Uhr (wenn nicht anders vereinbart) in ordentlichem Zustand unter Berücksichtigung der Rückgabecheckliste samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter melde- und ersatzpflichtig.
10. Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückvergütet.
11. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Nutzung des innerhalb des Grundstücks zur Verfügung gestellten Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
13. Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Mietvertrags rechtsunwirksam sein, so gilt an deren Stelle das hier für geltende bürgerliche Recht, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Letzte Aktualisieung: 04.07.2022